Datenschutzgesetz

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz: Was ist zu tun

Seit dem 1. September 2023 ist das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft. Es bringt neue Pflichten für Unternehmen hinsichtlich Transparenz, Datenbearbeitung und Informationspflichten. Viele Betriebe stehen nun vor der Herausforderung, ihre internen Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um rechtskonform zu handeln und Vertrauen zu schaffen.

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In Bundesbern wurde das neue Schweizer Datenschutzgesetz verabschiedet.

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Überblick: Das neue DSG im Vergleich zur alten Fassung

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz bringt eine substanzielle Annäherung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Hinblick auf Transparenzpflichten, Betroffenenrechte und den Schutz personenbezogener Daten. Im Zentrum stehen die Stärkung der Privatsphäre, die Pflicht zur Datenminimierung und neue Anforderungen an den Umgang mit Personendaten durch private Unternehmen sowie Bundesorgane.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

  • Einführung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei risikoreichen Datenverarbeitungen
  • Neue Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten
  • Ausweitung der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
  • Strengere Anforderungen an Auftragsbearbeiter

Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen

Für Unternehmen in der Schweiz, insbesondere solche, die Daten systematisch verarbeiten oder international tätig sind, ist es unerlässlich, die gesetzlichen Neuerungen umzusetzen. Folgende Massnahmen sind prioritär:

Die Unterstützung des Rechts auf Reparatur ist für uns daher kein Marketinginstrument, sondern ein logischer Ausdruck unserer Unternehmenspraxis  und ein notwendiger Schritt in Richtung ökologisch verantwortungsvollem Wirtschaften.

Vorteile für Unternehmen, Umwelt und Gesellschaft

Die konsequente Umsetzung des Reparaturrechts kann nicht nur CO₂-Emissionen reduzieren und Elektroschrott vermeiden, sondern auch die Beschaffungskosten für Unternehmen senken. Zudem stärkt sie das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten in langlebige Produkte, schafft lokale Arbeitsplätze und fördert technische Bildung.

CBA setzt sich deshalb dafür ein, dass Herstellende verpflichtet werden, Geräte reparaturfreundlich zu gestalten, durch modulare Bauweisen, transparente Ersatzteilverfügbarkeit und offene Software-Schnittstellen.

Ein Aufruf zur Zusammenarbeit

Wir laden unsere Partner, Kundinnen und Kunden sowie die gesamte IT-Branche dazu ein, das Recht auf Reparatur nicht als Einschränkung, sondern als Chance zu sehen. Gemeinsam können wir Strukturen schaffen, die ökologische Verantwortung mit ökonomischem Nutzen vereinen, im Sinne kommender Generationen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie CBA zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur beiträgt?  Kontaktieren Sie uns: info@cba-zurich.ch

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